Skip to main content
Veranstaltungen

Erweiterte Antragsmöglichkeiten bzgl. der Erstellung von Armutspräventionskonzepten in der letzten Antragsphase vom 15. Januar bis 7. März 2025

By 5. Dezember 2024No Comments

Auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege tragen mit ihren Angeboten wesentlich zur Armutsprävention auf kommunaler Ebene bei und haben umfassende Kenntnisse der sozialen Lage vor Ort. Teilweise besteht ein enger Austausch mit den jeweiligen Kreisverwaltungen. Daher kann die Erstellung eines kommunalen Armutspräventionskonzeptes auch durch einen freien Träger erfolgen, sofern dies in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung geschieht.

  • Eine Antragstellung für die (Weiter-)Entwicklung von Armutspräventionskonzepten kann über den Fördertatbestand II (Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum) erfolgen.
  • Die Kreisverwaltung muss schriftlich bestätigen, dass dies nicht im Widerspruch zu ihren eigenen Planungen steht und sollte auch die Absprachen zur geplanten Zusammenarbeit darlegen.
  • Interessierte Träger werden gebeten, sich vor der Antragstellung inhaltlich durch die Stiftung SPI beraten zu lassen.

Im bisherigen Programmverlauf wurde mehrfach nachfragt, ob auch kreisangehörige Kommunen eine Förderung zur Erarbeitung eines Armutspräventionskonzeptes beantragen können. Dies ist ebenfalls möglich.

  • Kommunale Gebietskörperschaften, ggf. auch Gemeindeverbünde unterhalb der Kreisebene, können Anträge zur Erstellung von Armutspräventionskonzepten im Fördertatbestand II (Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum) einreichen.
  • Die Kreisverwaltung muss schriftlich bestätigen, dass dies nicht im Widerspruch zu ihren eigenen Planungen steht und sollte nach Möglichkeit auch die Absprachen zur geplanten Zusammenarbeit darlegen.
  • Interessierte Kommunen werden gebeten, sich vor der Antragstellung inhaltlich durch die Stiftung SPI beraten zu lassen.

Darüber hinaus sieht die Programmbegleitung der Stiftung SPI vor, die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Prävention von (Kinder)Armut zu verstärken. Fachliche Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms „Stark vor Ort“ werden nach Möglichkeit für die interessierte Fachöffentlichkeit geöffnet, so dass auch Institutionen und Träger, die nicht mit Mitteln des Programms gefördert werden, daran teilnehmen können. Dadurch wird ein weiterer Beitrag zur Armutssensibilisierung im Land Brandenburg geleistet.

Leave a Reply

de_DEGerman