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Mit dem ESF Plus-Förderprogramm „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ werden Landkreise/kreisfreie Städte und soziale Träger bei der Prävention und Bekämpfung von Armut unterstützt. Das Programm wirkt gezielt der Armut von Kindern und ihren Familien im Land Brandenburg entgegen.

Ziele des Programms

Ziel des ESF Plus-Programms ist die Armutsbekämpfung durch zwei Säulen:

  • Auf kommunaler Ebene werden Armutspräventionskonzepte (weiter-)entwickelt. Dadurch können gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen gezielt in den Blick genommen und durch konkrete Maßnahmen abgemildert werden. Eine integrierte Sozialplanung wird unterstützt.
  • Parallel werden Armutsfolgen durch konkrete Projekte im Sozialraum abgemildert und Kinderarmut wird präventiv entgegengewirkt. Bei Bedarf können Netzwerkstrukturen vor Ort gestärkt werden.

Im Einklang mit den Schwerpunktsetzungen der EU liegt der Fokus auf der Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut bzw. familiärer Armut.

Förderung für Landkreise und kreisfreie Städte (FT1)

Im Fördertatbestand 1 haben Landkreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, einen datenbasierten Überblick über Bedarfe, Potenziale und Ressourcen der eigenen Kommune darzulegen. Dies soll in einer Handlungsstrategie zur kommunalen Armutsprävention münden.

Die Analyse der lokalen Situation stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer wirkungsorientierten Armutsprävention dar. Darauf aufbauend können Maßnahmen ergriffen werden, die die Ursachen von Armut in der Region adressieren und die Lebensqualität von Menschen in der Region nachhaltig verbessern. Eine fachübergreifende und datenbasierte Zusammenarbeit wird angeregt.

Das Armutspräventionskonzept kann für den gesamten Landkreis oder eine ausgewählte Region erstellt werden. Notwendige Vorarbeiten für ein integriertes Konzept sind ebenfalls förderfähig. Eine Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege ist ausdrücklich erwünscht.

Die Fördermittel kommen vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und vom Land Brandenburg. Die ILB ist die Bewilligungsstelle.

Förderung für Träger (FT2)

Im Fördertatbestand 2 haben Träger der freien Wohlfahrtspflege oder lokale Netzwerke und Initiativen die Möglichkeit, Projekte im Sozialraum umzusetzen.

Die Angebote sollen zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen beitragen. Der thematische Schwerpunkt kann auf den Themen Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration liegen. Auch die sozialen Folgen von Corona und Flucht können berücksichtigt werden. Ebenso förderfähig ist die Stärkung lokaler Netzwerkstrukturen zur Armutsprävention.

Die Projekte sollen sich an den Bedarfen vor Ort orientieren und den konzeptionellen Planungen im Fördertatbestand 1 nicht wiedersprechen. Kreis- oder kommunenübergreifende Projekte sind möglich.
Die Fördermittel kommen vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und vom Land Brandenburg. Die ILB ist die Bewilligungsstelle.

Programmbegleitung (FT3)

Mit der Programmbegleitung dieses Förderprogramms im Land Brandenburg wurde die Stiftung SPI betraut. Aufgabe ist die Begleitung, fachliche Beratung, Qualifizierung, Unterstützung und Vernetzung der Programmteilnehmenden.

Sie erreichen die Programmbegleitung unter Kontakt

Antragsverfahren und Fristen

Für die Fördertatbestände

  • (Weiter-)Entwicklung von Armutspräventionskonzepten und
  • Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum

können wieder Anträge in 2025 gestellt werden. Die Förderdauer beträgt bis zu 3 Jahre, die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung oder zum Programm haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der ILB oder der Programmbegleitung.

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