Über das Programm:
Das ESF Plus-Förderprogramm „Stark vor Ort“
hilft Land-Kreisen und Städten.
Es unterstützt auch soziale Träger.
Das Programm bekämpft Armut von Kindern und ihren Familien.
Es hilft im Land Brandenburg.
Ziele des Programms:
Das Programm hat zwei Ziele:
1. Auf kommunaler Ebene werden Konzepte gegen Armut entwickelt.
Diese Konzepte helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen.
Eine integrierte Sozial-Planung wird unterstützt.
2. Es gibt genaue Projekte im Sozial-Raum.
Diese Projekte bekämpfen die Folgen von Armut.
Es soll Kinder-Armut verhindert werden.
Netzwerk-Strukturen vor Ort können gestärkt werden.
Förderung für Land-Kreise und Städte (FT1):
Land-Kreise und Städte können ihre Wünsche und Mittel prüfen.
Diese Prüfung führt zu einem Plan gegen Armut.
Es gibt Hilfen welche die Lebens-Qualität der Menschen verbessen.
Es wird eine Zusammen-Arbeit mit sozialen Trägern gewünscht.
Die Mittel kommen vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
und vom Land Brandenburg.
Die Investitions-Bank des Landes Brandenburg (ILB) prüft die Anträge.
Förderung für Träger (FT2):
Träger der freien Wohlfahrts-Pflege oder
lokale Netzwerke können Projekte umsetzen.
Diese Projekte bekämpfen die Folgen von Armut.
Themen sind: Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration.
Die Folgen von Corona und Flucht können berücksichtigt werden.
Die Projekte sollen die Wünsche vor Ort erfüllen.
Die Mittel kommen vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
und vom Land Brandenburg.
Die Investitions-Bank des Landes Brandenburg (ILB) prüft die Anträge.
Programm-Begleitung (FT3):
Die Stiftung SPI begleitet das Programm.
Sie unterstützt die Teilnehmenden fachlich und inhaltlich.
Sie hilft bei der Antrag-Stellung und Durchführung der Projekte.
Die Programm-Begleitung informiert über den aktuellen Stand
und organisiert Fortbildungen.
Sie ist die Verbindung zwischen den Teilnehmenden,
dem Ministerium und der Investitions-Bank des Landes Brandenburg (ILB).
Sie erreichen die Programm-Begleitung unter Kontakt.
Antrags-Verfahren und Fristen:
Anträge auf Förderung können vom 15. Januar bis 07. März 2025 gestellt werden.
Das Projekt kann dann ab August 2025 starten.
Die Förder-Dauer beträgt bis zu 3 Jahre.
Die Förder-Richtlinie endet am 31. Dezember 2028.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der ILB oder der Programm-Begleitung.